Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

CP/COMPARTNER Agentur für Kommunikation GmbH / Stand: Mai 2018


1. Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für unseren gesamten Einkaufs-Geschäftsverkehr, insbesondere für den Einkauf von Waren sowie für künstlerische oder sonstige Dienst- und Werkleistungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
(2) Für den Verkauf und die Lieferung von Waren und Dienstleistungen durch uns gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen nur, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
(3) Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit unseren Vertragspartnern, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt, und zwar auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(4) Sie gelten entsprechend zugunsten unserer Auftraggeber, wenn wir in fremdem Namen und / oder für fremde Rechnung tätig werden.


2. Auftragsbestätigungen, entgegenstehende Bedingungen
Entgegenstehende Geschäftsbedingungen, insbesondere Auftragsbestätigungen etc. des Vertragspartners (nachfolgend: Auftragnehmer), mit anderen Bedingungen als den nachfolgenden erkennen wir nicht an.


3. Schriftform
Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.


4. Preise
(1) Sämtliche Preise für Warenlieferungen sind Festpreise, Mehr- oder Minderlieferungen werden nicht anerkannt.
(2) Im Festpreis inbegriffen sind Zeichnungen, Entwürfe, Berechnungen und sonstige Produktionsunterlagen, soweit diese ausdrücklich oder üblicherweise stillschweigend zum Liefer- oder Leistungsauftrag gehören.


5. Liefertermine
(1) Die Vertragsparteien sind verpflichtet, vorhersehbare Verzögerungen unverzüglich unter Angabe der Gründe mitzuteilen.
(2) Lässt sich der Tag, an dem die Lieferung spätestens zu erfolgen hat, aufgrund des Vertrages bestimmen, so kommt der Auftragnehmer mit Ablauf dieses Tages in Verzug, ohne dass es hierfür einer Mahnung unsererseits bedarf.
(3) Im Falle des Lieferverzugs stehen uns uneingeschränkt die gesetzlichen Ansprüche zu, einschließlich des Rücktrittsrechts und des Anspruchs auf Schadensersatz statt der Leistung nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist.
(4) Gleiches gilt, wenn der Vertragspartner seiner Mitteilungspflicht nach Abs. 1 nicht nachgekommen ist.


6. Lieferkosten
Sämtliche Preise verstehen sich per Lieferung frei Essen oder einen anderen, von uns angegebenen Lieferort. Das schließt Versicherung und ordnungsgemäße, der Versandart entsprechende Verpackung ein, sofern nichts anderes vereinbart ist.


7. Eigentumsübergang
Mit der Übergabe der Ware oder Leistung an uns geht das Eigentum unmittelbar auf uns über. Der Übergabe steht es gleich, wenn die Ware oder die Werkleistung nach Fertigstellung in unserem Auftrag beim Auftragnehmer verbleibt. In diesem Fall verwahrt er für uns die Gegenstände unentgeltlich mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.


8. Einkauf urheberrechtsfähiger Leistungen
(1) Beim Einkauf urheberrechtsfähiger Leistungen durch uns überträgt uns der Auftragnehmer sämtliche Urhebernutzungsrechte, insbesondere die im Sinne des § 31 UrhG, sowie das Recht zur Änderung sowie zu anderweitiger Nutzung, Übersetzung, Veröffentlichung oder Vervielfältigung. Die Nutzungsrechte sind zeitlich, inhaltlich und räumlich unbegrenzt.
(2) Die Übertragung der Urhebernutzungsrechte beinhaltet die Übertragung des Eigentums am Original einschließlich aller Entwürfe, Produktionsunterlagen, Filme, Fotografien etc. Die Übertragung der Urhebernutzungsrechte an Musikwerken umfasst auch das alleinige Recht, das Werk beliebig zu arrangieren.
(3) Hat der Auftraggeber Mitarbeiter oder Dritte zur Erfüllung seiner Leistungspflicht herangezogen, sichert er zu, auch deren Urhebernutzungsrechte etc. ohne Einschränkung an uns zu übertragen (siehe § 9).
(4) Mit dem Festpreis gem. Ziff. 4 sind auch die übertragenen Urhebernutzungsrechte abgegolten, auch soweit sie über den unmittelbaren Vertragszweck hinausgehen.


9. Mängel und zugesicherte Eigenschaften
(1) Der Vertragspartner sichert zu, dass die uns oder unseren Auftraggebern gelieferte Ware oder die erbrachte Leistung die vereinbarten oder ansonsten die handelsüblichen Eigenschaften besitzt.
(2) Die Waren oder Leistungen sind frei von Rechten Dritter und entsprechen den für ihren Vertrieb und ihre Verwendung geltenden gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen. Der Vertragspartner stellt uns von allen aus Verwendung oder Vertrieb etwa sich ergebenden Ansprüchen frei.
(3) Der Vertragspartner sichert die Originalität seiner Werke und Leistungen zu.
(4) Der Vertragspartner verpflichtet sich, uns von der Produzentenhaftung freizustellen, soweit er für den die Haftung auslösenden Fehler einzustehen hat.
(5) Der Vertragspartner übernimmt die Gewähr auch für Schäden, die durch Mängel der an uns oder unsere Auftraggeber gelieferten Waren oder an anderen Gegenständen entstehen.


10. Mängelrügen
Wir sind berechtigt, Mängelrügen innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der Ware, bei versteckten Mängeln spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Entdeckung, zu erheben.


11. Gewährleistung
(1) Erweist sich die Lieferung als mangelhaft, können wir nach unserer Wahl kostenlose Ersatzlieferung, Nachbesserung, Wandlung oder Minderung verlangen oder gewähren. Das Recht zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bleibt unberührt.
(2) Schlägt die Nachbesserung fehl, können wir unmittelbar Ersatzlieferung, Wandlung oder Minderung verlangen.
(3) Mängelansprüche verjähren 12 Monate nach Erhalt der vollständigen Lieferung und / oder Leistung. Bei Waren und / oder Leistungen, die zur Verarbeitung durch uns bestimmt sind, beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab dem Zeitpunkt der Verarbeitung. In jedem Fall endet sie mit Ablauf von 2 Jahren nach Erhalt der Ware und / oder Leistung.
(4) Werden Waren oder Teile davon im Rahmen der Mängelbeseitigung neu geliefert, beginnt die Gewährleistung für diese erneut.
(5) Die Verjährung wird durch Mängelrügen bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, an dem der Auftragnehmer schriftlich unsere Ansprüche endgültig ablehnt.


12. Dateien, Druckunterlagen, Datenschutz
(1) Sämtliche von uns gelieferten Dateien, Datenträger und Vorlagen sind sofort nach Erhalt auf ihre problemlose Verwendbarkeit zu prüfen.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart, bleiben Datenträger wie DVDs etc. unser Eigentum und sind nach Gebrauch zurückzugeben.
(3) Die in unserem Auftrag erstellten Satzdateien, Druckunterlagen, Muster usw. sind bis auf Widerruf, mindestens jedoch zwei Jahre, kostenlos vom Auftragnehmer aufzubewahren. Bevor Dateien, Vorlagen, Filme etc. vernichtet oder entsorgt werden, ist Rücksprache mit uns zu nehmen und die Unterlagen oder Dateien sind uns ggf. zu übergeben.
(4) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die persönlichen Daten des Auftraggebers vertraulich zu behandeln. Grundlage hierfür ist die gesetzlich geltende Datenschutzverordnung.


13. Rücktritt
(1) Wir haben das Recht, von den von uns erteilten Aufträgen zurückzutreten, solange der Auftragnehmer mit der Ausführung oder der Produktion noch nicht begonnen hat. Der Rücktritt muss von uns mindestens 14 Tage vor dem Ausführungstermin oder dem Beginn der Produktion schriftlich erklärt werden.
(2) Im Falle des Rücktritts erstatten wir dem Auftragnehmer die bereits entstandenen Fremdkosten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.


14. Abtretung / Zurückbehaltungsrecht / Aufrechnung
(1) Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, seine Forderungen gegen uns an Dritte abzutreten. Dies gilt nicht, soweit es sich um Geldforderungen handelt.
(2) Ihm steht gegen uns kein Zurückbehaltungsrecht zu, auch nicht gemäß § 369 HGB.
(3) Die Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.


15. Geheimhaltung
Der Auftragnehmer hat alle Informationen über uns, unseren Auftraggeber sowie die Einzelarbeiten des Auftrages vertraulich zu behandeln, auch nach Vertragsende. Er hat dies auch gegenüber seinen Mitarbeitern oder Subunternehmern sicherzustellen.


16. Erfüllungsort
Erfüllungsort für unsere Zahlungen ist Essen. Erfüllungsort für Lieferungen des Auftragnehmers ist der Ort, an den er die Ware zu liefern hat.


17. Zahlungsweise
(1) Die Rechnung wird nach vollständiger Lieferung gestellt.
(2) Rechnungsbeträge werden innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum abzüglich 3% Skonto oder binnen 30 Tagen ohne Abzug bezahlt.
(3) Zahlungen erfolgen durch Überweisung.


18. Gerichtsstand
Soweit der Vertragspartner Vollkaufmann ist oder seinen allgemeinen Gerichtsstand nicht in Deutschland hat, wird für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Essen als Gerichtsstand vereinbart.


19. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vorschriften des Einheitlichen Internationalen Kaufrechts sind ausgeschlossen.


20. Salvatorische Klausel
(1) Sollte eine Bestimmung in diesen Einkaufsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
(2) Die Vertragschließenden verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem Vertragszweck wirtschaftlich entspricht. Hier die AGB im PDF-Format herunterladen.